- Holding-Struktur
- 1. Begriff: Spezielle Form der Geschäftsbereichs- oder ⇡ Spartenorganisation, bei der unterhalb einer Obergesellschaft (Holding) auf der zweiten hierarchischen Ebene die Geschäftsbereiche der Sparten (Tochtergesellschaften) als gesellschaftsrechtlich selbstständige ⇡ organisatorische Einheiten tätig sind.- 2. Formen: a) Bei der Management-Holding besitzt die Obergesellschaft Kompetenz in allen finanzwirtschaftlichen und strategischen Fragen. Die Tochtergesellschaften sind nur autonom im Hinblick auf die operativen Entscheidungen.- b) Bei der Finanz-Holding besitzt die Obergesellschaft nur Kompetenz in allen finanzwirtschaftlichen Fragen.- Vgl. auch ⇡ Konzernorganisation.
Lexikon der Economics. 2013.